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Sterbekasse (kleiner Versicherungsverein nach § 210 VAG), die ihren Mitgliedern beim Todesfall ein Sterbegeld auszahlt
Arbeiterhilfsverein Sterbekasse Walzwerk St. Ingbert gegr. 1876
Kirkel (Büro/Verwaltung) · St. Ingbert (Sitz laut Satzung)Neu auf Amplifa
Über die Sterbekasse Walzwerk
Die Sterbekasse Walzwerk St. Ingbert ist ein Arbeiterhilfsverein in der Rechtsform eines kleineren Versicherungsvereins im Sinne des § 210 VAG und wurde 1876 als Sterbekasse der Beschäftigten des Walzwerks St. Ingbert gegründet. Der Verein zahlt beim nachgewiesenen Tod eines Mitglieds ein Sterbegeld, das in der jeweils gültigen, von der Aufsichtsbehörde genehmigten Tarifbeilage festgelegt ist. Zum 01.01.2024 beträgt die Leistung einheitlich 925 Euro pro Mitgliedschaft (760 Euro satzungsgemäßer Betrag zuzüglich 165 Euro Gewinnzuschlag). Die Aufnahme ist für Personen vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum vollendeten 60. Lebensjahr möglich; die Beiträge sind nach Altersklassen gestaffelt und vierteljährlich im Voraus zu entrichten. Das Geschäftsgebiet umfasst St. Ingbert und Umgebung. Die Verwaltung wird ehrenamtlich durch einen Vorstand geführt; die Kasse unterliegt der Aufsicht des saarländischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Hinweis: Es handelt sich um einen Versicherungsverein, nicht um einen Fertigungsbetrieb.
- Standort
- Kirkel
- Verfahren
- Sterbegeldversicherung für Mitglieder (Sterbekasse)
- Zertifikate
- Aufsicht durch Saarl. Ministerium für Wirtschaft
- Gegründet
- 1876
- Branchen
- Versicherungswesen (kleiner Versicherungsverein, Sterbekasse)
- 01
Mitgliederaufnahme (Antrag, Gesundheitsfragen)
- 02
Beitragseinzug (quartalsweise im Voraus)
- 03
Beitrags- und Bestandsverwaltung
- 04
Meldung des Sterbefalls (Sterbeurkunde)
- 05
Auszahlung des Sterbegelds
Standorte
Kirkel
DEBüro/Verwaltung
St. Ingbert
DESitz laut Satzung
Einblicke in die Fertigung



Branchen
Zusatzleistungen
Qualität und Aufsicht
Der Verein ist ein kleinerer Versicherungsverein im Sinne des § 210 VAG und unterliegt der Aufsicht des saarländischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Beitrags- und Leistungstarife bedürfen der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde (zuletzt genehmigt am 17.01.2024).
| Nachweis | Kirkel |
|---|---|
| Aufsicht durch Saarl. Ministerium für Wirtschaft |
Historie
- 1876
Gründung des Arbeiterhilfsvereins Sterbekasse Walzwerk St. Ingbert
- 1888
Historische Abbildung Walzwerk St. Ingbert "Die Schmelz" auf der Satzungstitelseite
- 2013
Tarifordnung für Neuaufnahmen ab 01.01.2013
- 2021
Vorstand gemäß Generalversammlung vom 23.09.2021 gewählt
- 2024
Tarifbeilage 2024 beschlossen (Sterbegeld 925 €) und durch saarl. Minister für Wirtschaft am 17.01.2024 genehmigt