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Pflichtlagerorganisation für flüssige Treib- und Brennstoffe: Lagerhaltung, Einfuhrbewilligungen, Garantiefonds und Landesversorgung

CARBURA – Schweizerische Pflichtlagerorganisation für flüssige Treib- und Brennstoffe
Zürich, SchweizNeu auf Amplifa
Über CARBURA
Die CARBURA wurde 1932 als Selbsthilfe-Organisation der Importeure flüssiger Treib- und Brennstoffe zum Zweck der Pflichtlagerhaltung gegründet. Sie ist ein privatrechtlicher Verein im Sinne des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, dessen Statuten vom Bund genehmigt werden und der der Oberaufsicht durch das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) untersteht. Die Hauptaufgaben umfassen die Durchführung der Pflichtlagerhaltung für Mineralölprodukte, das Erteilen von Generaleinfuhrbewilligungen (GEB A, B, C), die Erhebung und Verwaltung von Garantiefondsbeiträgen, die Ausrichtung von Entschädigungen an die Pflichtlagerhalter sowie die Kontrolle der Lagerverpflichtung. Mitglieder sind alle Importeure von Erdölprodukten mit Einfuhren von mehr als 3'000 m³ pro Jahr sowie stellvertretende bzw. gemeinsame Pflichtlagerhalter von Mineralölprodukten; seit dem 1. Mai 2019 sind auch Erstinverkehrbringer von im Inland hergestellten oder verarbeiteten flüssigen Treib- und Brennstoffen, insbesondere Herstellungsbetriebe biogener Treibstoffe, lagerpflichtig. Zudem wirkt die CARBURA bei Geschäften der wirtschaftlichen Landesversorgung und im Rahmen der Internationalen Energie-Agentur (IEA) mit. Die Geschäftsstelle in Zürich zählt 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
- Standort
- Zürich
- Verfahren
- Pflichtlagerhaltung für Mineralölprodukte, Einfuhrbewilligungen (GEB A, B, C), Erhebung und Verwaltung von Garantiefondsbeiträgen, Entschädigungen an Pflichtlagerhalter, Kontrolle der Lagerverpflichtung, Mitarbeit bei der wirtschaftlichen Landesversorgung, Mitwirkung bei der Internationalen Energie-Agentur (IEA), Störfallvorsorge
- Gegründet
- 1932
- Mitarbeiter
- 20
- Branchen
- Mineralöl / Erdölimporte, Treib- und Brennstoffe, Biogene Treibstoffe
- 01
Pflichtlagerhaltung für Mineralölprodukte
- 02
Erteilung von Generaleinfuhrbewilligungen (GEB A, B, C)
- 03
Erhebung und Verwaltung von Garantiefondsbeiträgen
- 04
Ausrichtung von Entschädigungen an Pflichtlagerhalter
- 05
Kontrolle der Lagerverpflichtung
- 06
Mitarbeit bei der wirtschaftlichen Landesversorgung
Standorte

Zürich
CHGeschäftsstelle
Einblicke in die Fertigung



Branchen
Zusatzleistungen
Referenzkunden
Historie
- 1932
Gründung als Selbsthilfe-Organisation der Importeure flüssiger Treib- und Brennstoffe zum Zweck der Pflichtlagerhaltung
- 2019
Seit 1. Mai 2019 sind auch Erstinverkehrbringer von im Inland hergestellten oder verarbeiteten flüssigen Treib- und Brennstoffen lagerpflichtig, u. a. Herstellungsbetriebe biogener Treibstoffe
- 2021
Inkrafttreten der Pflichtlagerperiode PLP XIX (1. Juli 2021 bis 30. Juni 2025)