Corporate Sustainability Due Diligence (CSDDD)Sorgfaltspflichten für nachhaltige Lieferketten
Einkaufslexikon · Aktualisiert · 10 Min. Lesezeit
Auch bekannt als: CSDDD, CSDD, EU Due Diligence Directive, Unternehmerische Sorgfaltspflicht, Lieferkettensorgfaltspflicht
Kurzantwort
- Die CSDDD ist eine EU-Richtlinie, die große Unternehmen verpflichtet, Menschenrechts- und Umweltrisiken in der eigenen Tätigkeit und entlang der Lieferkette zu identifizieren, zu verhindern und zu beheben.
- Für den Einkauf bedeutet das: Nachhaltigkeitsanforderungen müssen in Lieferantenauswahl, Verträge, Vendor Onboarding und periodische Lieferantenüberwachung integriert werden.
- Auch Zulieferer, die selbst nicht direkt verpflichtet sind, werden faktisch durch Nachweis- und Kooperationspflichten ihrer Großkunden erfasst.
Die Corporate Sustainability Due Diligence (CSDDD) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, Menschenrechts- und Umweltrisiken in der eigenen Tätigkeit und in der Wertschöpfungskette zu identifizieren, zu verhindern, zu mildern und zu beheben. Sie verschärft die ohnehin bestehenden Pflichten aus dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und richtet sich an große Gesellschaften mit erheblichem Europa-Bezug. Für technische Einkäufer wird die CSDDD damit zu einem strategischen Thema, das Lieferantenauswahl, Vertragsgestaltung und Lieferantenüberwachung unmittelbar beeinflusst.
Das Wichtigste in Kürze
- Die CSDDD ist eine EU-Richtlinie, die unternehmerische Sorgfaltspflichten zu Menschenrechten und Umwelt entlang der gesamten Wertschöpfungskette verlangt.
- Sie gilt typischerweise für sehr große Gesellschaften ab bestimmten Umsatz- und Mitarbeitergrenzen, die zeitversetzt in Stufen in Kraft tritt.
- Kernpflichten sind Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren und öffentliche Berichterstattung.
- Bei Verstößen drohen Aufsichtsmaßnahmen, Geldbußen und zivilrechtliche Haftung in Formulierungen, wie sie die Richtlinie vorsieht.
- Der Einkauf ist zentral betroffen: Lieferantenauswahl, Verträge, Audits und Datenpflege müssen sorgfaltspflichtkonform aufgebaut werden.
- Digitale Werkzeuge wie ein Lieferantenportal, Lieferantenrating und strukturierte RFX-Prozesse unterstützen die Umsetzung in der Praxis.
Inhalt
- Definition: Corporate Sustainability Due Diligence (CSDDD)
- Anwendungsbereich: Wen die CSDDD betrifft
- Methoden und Vorgehen: Sorgfaltspflichtprozess operationalisieren
- Rolle des Einkaufs: Verantwortung und Hebel in der Praxis
- Wichtige KPIs und Kennzahlen zur Sorgfaltspflicht
- Risiken und Kontrollen: Haftung, Kosten und Umsetzungsstolpersteine
- Aktuelle Entwicklungen und Praxisausblick
- Typische Kennzahlen
- Praxisbeispiel
- Fazit
- Häufige Fragen
Definition: Corporate Sustainability Due Diligence (CSDDD)
Die CSDDD (Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht in Bezug auf Nachhaltigkeit) ist ein Rechtsakt der Europäischen Union, der eine unternehmensweite Sorgfaltspflicht zur Achtung von Menschenrechten und Umwelt vorschreibt. Sie umfasst die eigene Tätigkeit, die Tätigkeit von direkten und indirekten Geschäftspartnern sowie – in definierten Grenzen – die gesamte Wertschöpfungskette. Ziel ist, negative Auswirkungen wie Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Umweltverschmutzung oder Biodiversitätsverlust systematisch zu verhindern oder zu mindern.
Abgrenzung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
In Deutschland gilt bereits das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit Sorgfaltspflichten für Unternehmen ab bestimmten Mitarbeitergrenzen. Die CSDDD geht in mehreren Punkten darüber hinaus: breiterer Anwendungsbereich, umfangreichere Klimapflichten (Übergangsplan zur Klimaneutralität) und stärkere Harmonisierung im EU-Binnenmarkt. Unternehmen mit bestehendem LkSG-Prozess verfügen damit über eine tragfähige Basis, müssen aber den Umfang und die Methodik überprüfen und gegebenenfalls ausbauen.
Verhältnis zu anderen Nachhaltigkeitsvorschriften
Die CSDDD steht in einem Regelungsverbund mit der CSRD (Nachhaltigkeitsberichterstattung), dem EU-Entwaldungsverordnungsregime (EUDR) und produktbezogenen Regelungen wie der Ökodesign-Verordnung. Während die CSRD primär Berichtspflichten regelt, verlangt die CSDDD aktives Handeln im Risikomanagement. Für Einkäufer bedeutet das: Daten zu Lieferanten, Materialien und Produktionsstandorten müssen so aufbereitet sein, dass sie sowohl für die Sorgfaltspflicht als auch für die Berichterstattung nutzbar sind. Eine einmal aufgebaute Datenstruktur im Lieferantenmanagement lässt sich mehrfach verwenden.
Anwendungsbereich: Wen die CSDDD betrifft
Die Richtlinie wendet sich in erster Linie an Gesellschaften von erheblicher Größe und wirtschaftlicher Bedeutung, wobei die konkreten Schwellenwerte und Übergangsfristen den final verabschiedeten Fassungen und nationalen Umsetzungsgesetzen zu entnehmen sind. Entscheidend ist, dass auch Zulieferer mittelbar betroffen sind, wenn sie für abgedeckte Unternehmen liefern.
Direkt verpflichtete Unternehmen
Direkt erfasst sind typischerweise Gesellschaften mit sehr hohen Umsatzerlösen und vielen Beschäftigten in der EU sowie gleichgestellte Unternehmen aus Drittländern mit EU-Geschäftstätigkeit. In der Praxis liegen die diskutierten Größenordnungen bei mehreren hundert Millionen Euro Umsatz und deutlich über 1.000 Mitarbeitern; die genauen Werte sollten anhand des nationalen Umsetzungsgesetzes geprüft werden. Viele Konzerne aus Maschinenbau, Automobil, Chemie und Elektronik fallen in den Anwendungsbereich.
Auswirkungen auf Zulieferer und Mittelstand
Auch wenn ein Zulieferer selbst nicht direkt verpflichtet ist, wirkt die CSDDD faktisch wie eine Nachweis- und Kooperationspflicht: Abdeckende Kunden fordern vertragliche Zusicherungen, Selbstauskünfte, Audits und Behebungspläne ein. Lieferanten, die diese Anforderungen nicht erfüllen können, riskieren in der Praxis die Abstufung im Lieferantenrating oder die Streichung aus dem Lieferantenpool. Wer frühzeitig Vendor Onboarding-Prozesse mit Nachhaltigkeitsfragen verknüpft, verschafft sich einen Wettbewerbsvorteil.
Tätigkeitsbereiche der Kette
Erfasst sind definitionsgemäß unter anderem Rohstoffgewinnung, Herstellung, Logistik- und Transportleistungen (in bestimmten Grenzen), Vertrieb und Verwertung oder Entsorgung. Für technische Einkäufer heißt das: Auch Spezialprozesse wie Verzinkung, Gießereien, Leiterplattenfertigung oder Entsorgungsdienstleistungen müssen in die Risikoanalyse einbezogen werden.
Methoden und Vorgehen: Sorgfaltspflichtprozess operationalisieren
Die CSDDD folgt einem sechsstufigen Sorgfaltspflichtprozess, der an international anerkannte Leitlinien anknüpft. Für Einkaufsorganisationen lohnt es sich, diesen Prozess fest in die bestehenden Source-to-Contract (S2C)-Abläufe zu integrieren, statt ihn als paralleles Compliance-Projekt zu organisieren.
Risikoanalyse und Risikomapping
Der Startpunkt ist eine risikobasierte Analyse: In welchen Ländern, Beschaffungsmärkten und Beschaffungskategorien treten Menschenrechts- und Umweltrisiken gehäuft auf? Praktisch bewährt sich eine zweistufige Vorgehensweise: Zunächst ein abstraktes Risikomapping nach Warengruppen und Beschaffungsländern (etwa Rohstoffe, Textilien, Elektronik, Bergbauprodukte als klassische Risikofelder), anschließend eine unternehmensspezifische Verdichtung anhand von Lieferantendaten, Standorten, Produktionsprozessen und Medienauswertungen. Eine systematische Marktanalyse vor der Lieferantensuche (Supplier Discovery) sollte Nachhaltigkeitskriterien von Anfang an mit einbeziehen.
Prävention und Abhilfe in Verträgen verankern
Wirksame Prävention heißt in der Praxis vor allem: klare vertragliche Pflichten, dokumentierte Maßnahmen und überprüfbare Standards. Bewährte Instrumente sind Nachhaltigkeitsklauseln in Rahmenbestellungen und Einzelverträgen, verbindliche Codes of Conduct, Audits und Zertifizierungen sowie Schulungsmaßnahmen für eigene Einkäufer und Ansprechpartner bei Lieferanten. Bei festgestellten Verstößen ist ein Behebungsplan mit Fristen zu vereinbaren – als ultima ratio kann die Beendigung der Geschäftsbeziehung vorgesehen sein. Umgekehrt stärkt Good Governance auch die Verhandlungsposition: Wer Lieferanten aus einzigen Beschaffungsquellen diversifiziert, etwa über Nearshoring-Strategien, reduziert zugleich sein Sorgfaltspflicht- und seine Beschaffungsrisiko-Exposition.
Beschwerdeverfahren und Dokumentation
Verpflichtend ist ein Beschwerdeverfahren, das Betroffenen und deren Vertretern niedrigschwellig Meldungen ermöglicht – auch über konzerninterne Meldekanäle hinaus. Für den Einkauf bedeutsam: Beschwerden aus der Lieferkette müssen an die zuständigen interne Stellen fließen und in Abhilfemaßnahmen münden. Die gesamte Prozessdokumentation (Analyse, Maßnahmen, Ergebnisse, Verträge, Audits) ist in den vorgesehenen Zeiträumen aufzubewahren und muss einer Aufsichtsbehörde gegenüber nachvollziehbar sein. Ein digitales Lieferantenportal, über das Selbstauskünfte, Zertifikate und Auditberichte konsistent gepflegt werden, reduziert den Dokumentationsaufwand erheblich.
Rolle des Einkaufs: Verantwortung und Hebel in der Praxis
Der Einkauf ist operativ die wichtigste Schnittstelle für die Umsetzung der CSDDD, weil sämtliche Beziehungen zu direkten und indirekten Geschäftspartnern hier laufen. Gleichzeitig stehen Einkäufer unter Zielkonflikten: Preis, Lieferfähigkeit und Nachhaltigkeit müssen gemeinsam bewertet werden.
Lieferantenauswahl und RFX-Prozesse
Nachhaltigkeitsanforderungen gehören in die Vergabekriterien. In RFX im Einkauf (RFI, RFP, RFQ) sollten Nachhaltigkeitsfragen als gewichtete Kriterien enthalten sein – etwa Fragebögen zu Sozialstandards, Emissionsdaten, Konfliktmineralien und Audits. So wird die Nachhaltigkeitstransparenz zur Leistungsanforderung, und die Lieferantenauswahl wird risikobasierter. Ein strukturiertes Vendor Onboarding mit Nachhaltigkeitsselbstauskunft erzeugt die Datengrundlage, die für wiederkehrende Risikoanalysen und die Berichterstattung benötigt wird.
Überwachung und Lieferantenrating
Die Pflicht zur Prävention erstreckt sich auf direkte Geschäftspartner; bei begründetem Wissen über Verstöße auch auf indirekte Partner der nächsten Ebenen. Praktisch bedeutet das eine periodische Überwachung: jährliche Selbstauskünfte, Auditzyklen je nach Risikostufe, Follow-up bei Mängeln. Ein Lieferantenrating, das neben Lieferqualität, Termintreue und Preisentwicklung auch Nachhaltigkeitskriterien abbildet, macht die Risikolage sichtbar und schafft Argumentationshilfen für Entwicklungsgespräche mit strategischen Lieferanten. Wer Lieferantenmanagement als Lieferantennetzwerk über zentrale Plattformen organisiert, senkt den Aufwand für Datenpflege und Kommunikation deutlich.
Kosten und Wertschöpfung bewerten
Sorgfaltspflicht verursacht Kosten – für Audits, Zertifizierungen, Datenpflege und gegebenenfalls teurere, aber compliant beschaffte Materialien. Werkzeuge wie Should-Costing und Zielkostenrechnung helfen, diese Aufwendungen strukturiert in Preisverhandlungen einzuspielen, statt sie als pauschale Nachhaltigkeitsaufschläge zu akzeptieren. Auch Projekteinkauf und Investitionsentscheidungen – etwa bei neuen Fertigungsanlagen oder neuen Beschaffungsländern – sollten die Sorgfaltspflichtkosten in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung abbilden.
Wichtige KPIs und Kennzahlen zur Sorgfaltspflicht
Sorgfaltspflicht ist messbar zu machen, sonst bleibt sie eine Absichtserklärung. Sinnvolle Kennzahlen verknüpfen Prozessqualität, Datentransparenz und Risikoreduktion. Die nachfolgenden Richtwerte sind in der Praxis typische Zielkorridore und hängen von Branche und Reifegrad ab.
Abdeckungs- und Datenqualitätskennzahlen
Kernkennzahlen sind der Prozentsatz der Risikolieferanten mit aktueller Selbstauskunft und Auditstatus, die Datenvervollständigung im Lieferantenstamm und die Aktualität der Zertifikate. In etablierten Organisationen liegen die Zielwerte typischerweise bei über 90 bis 98 Prozent für die Risikogruppe. Ergänzend ist die Anzahl identifizierter Schwerverstöße und der Anteil davon mit abgeschlossenem Behebungsplan ein wichtiges Steuerungsgrößen-Paar.
Prozess- und Maßnahmenkennzahlen
Weiterhin relevant: der Anteil neuer Verträge und Rahmenbestellungen mit Nachhaltigkeitsklauseln (typischerweise nahe 100 Prozent für Neukontrakte), die Durchschnittszeit von Meldung bis Abhilfemaßnahme und der Anteil der Lieferanten, die an Entwicklungsmaßnahmen teilgenommen haben. Diese KPIs lassen sich gut mit bestehenden Einkaufskennzahlen kombinieren, etwa der Lieferantentreue, der Single-Source-Quote oder Kennzahlen zur Lieferfähigkeit, um Zielkonflikte früh zu erkennen.
Risiken und Kontrollen: Haftung, Kosten und Umsetzungsstolpersteine
Die CSDDD sieht Aufsichts- und Sanktionsmechanismen vor, darunter Geldbußen bei Pflichtverletzungen sowie – in den von der Richtlinie definierten Grenzen – zivilrechtliche Haftung für bestimmte Schäden. Daneben drohen nicht-rechtliche Folgen wie Reputationsschäden und der Verlust von Kunden.
Rechtliche Risiken im Überblick
Wesentliche Rechtsrisiken sind Bußgelder durch die Aufsichtsbehörden, Haftungsansprüche geschädigter Parteien und – als mittelbare Folge – vertragliche Abstufungen oder Rückrufe durch eigene Kunden. Wichtig: Diese Darstellung ist allgemeiner Natur; die konkreten Sanktionshöhen, Übergangsfristen und Haftungsregeln ergeben sich aus der finalen Richtlinie, den nationalen Umsetzungsgesetzen und dem Einzelfall und sollten rechtlich geprüft werden. Manche Regelungen wie ein Step-in-Recht zur Sicherung kritischer Lieferquellen betreffen angrenzende Themen und dürfen nicht mit den CSDDD-Sanktionen verwechselt werden.
Operative Risiken im Einkauf
Zu den häufigsten Umsetzungsstolpersteinen gehören unvollständige Lieferantendaten, fehlende Sicht auf indirekte Partner in tieferen Ebenen (Sub-N-Tier-Transparenz) und der Konflikt zwischen Beschleunigungsdruck und aufwendigen Prüfprozessen. Praxisnah abgemildert werden diese Risiken durch risikobasierte Segmentierung, standardisierte Fragebögen, den Aufbau eines strukturierten Lieferantenportals und klare Eskalationswege. Auch das Timing von Ausschreibungen (RFX) sollte so geplant werden, dass Nachhaltigkeitsnachweise rechtzeitig eingeholt sind, bevor die Lieferantenentscheidung fällt.
Ursprungs- und Materialrisiken
Bei Rohstoffen und lagerhaltigen Materialien greift die Sorgfaltspflicht oft erst in tieferen Ebenen – etwa bei Metallen, Seltenerden oder Agrarprodukten. Ursprungspräferenz-Nachweise aus dem Zollbereich liefern hier nützliche Bausteine, da sie Herkunft und Bearbeitung dokumentieren. Wer zusätzlich Wareneingangsbeleg-Daten (GRN) strukturiert hält und Chargenverfolgung nutzt, kann im Schadensfall nachweisen, welche Partien betroffen sind – und gezielt statt pauschal reagieren.
Aktuelle Entwicklungen und Praxisausblick
Die Nachhaltigkeitsregulierung in Europa befindet sich im Umbruch: Zwischen Verabschiedung der CSDDD, nationalen Umsetzungsgesetzen und laufenden Omnibus-Diskussionen über Vereinfachungen entsteht eine dynamische Rechtslage. Unternehmen brauchen daher flexible, skalierbare Prozesse statt starren Einmal-Lösungen.
Omnibus-Debatte und Vereinfachungsdruck
Nach der Verabschiedung der CSDDD hat eine politische Diskussion über Vereinfachungen, angepasste Schwellenwerte und entlastende Kombinationen mit der CSRD eingesetzt. Für betroffene Unternehmen bedeutet das: Die Größenordnung der Anforderungen ist eher fallend als steigend, die inhaltlichen Kernpflichten bleiben jedoch bestehen. Praktisch sinnvoll ist, die Sorgfaltspflicht auf ein schlankes, risikobasiertes Kernprozessniveau zu reduzieren, das auch bei schwächeren regulatorischen Vorgaben Bestand hat – insbesondere, weil große abnehmende Kunden Nachhaltigkeitsanforderungen unabhängig von Schwellenwerten vertraglich durchsetzen.
Digitalisierung als Enabler
Ohne digitale Werkzeuge lässt sich die Sorgfaltspflicht bei Tausenden Lieferanten kaum wirtschaftlich abbilden. Wichtig sind ein zentrales Lieferantenportal für Selbstauskünfte und Dokumente, Automatisierung in Vendor Onboarding, Plattformen zur Risikomonitoring von Ländern und Branchen sowie Schnittstellen in ERP- und E-Procurement-Systeme. Auch das Lieferkettendaten-Management profitiert: Konsistente Artikel- und Lieferantenstammdaten sind Voraussetzung für jede belastbare Risikoanalyse.
Typische Kennzahlen
| Kennzahl | Richtwert | Einordnung |
|---|---|---|
| Abdeckung Risikolieferanten mit aktueller Selbstauskunft | > 95 % | typischer Zielkorridor in etablierten Sorgfaltspflichtprozessen |
| Anteil Neukontrakte mit Nachhaltigkeitsklauseln | ≈ 100 % | sollte für alle neuen Rahmen- und Einzelverträge gelten |
| Durchschnittliche Zeit von Verstoßmeldung bis Behebungsplan | < 30 Tage | praxisüblicher Wert; Fristsetzung richtet sich nach Schwere des Falls |
| Single-Source-Quote in Risikowarengruppen | < 10 % | gute Sorgfaltspflicht und Beschaffungsrisiko-Management greifen ineinander |
Typische Richtwerte aus der Praxis – je nach Branche, Teil und Vertrag abweichend.
Praxisbeispiel
Ein mittelständischer Maschinenbauer beliefert ab-covered Großabnehmer aus der Automobil- und Energiebranche und wird von diesen zunehmend mit Nachhaltigkeitsnachweisen konfrontiert. Das Unternehmen beschließt, seine Sorgfaltspflicht nicht als separates Compliance-Projekt zu organisieren, sondern in den bestehenden Einkauf zu integrieren.
- Ein risikobasiertes Mapping nach Beschaffungskategorien und Herkunftsländern identifiziert Gussteile, Elektronikkomponenten und Oberflächenveredelung als prioritäre Risikofelder.
- Im Vendor Onboarding wird ein standardisierter Nachhaltigkeitsfragebogen verpflichtend; Zertifikate und Auditberichte werden über ein Lieferantenportal konsistent gepflegt und periodisch aktualisiert.
- Neue Rahmenbestellungen und Lieferverträge erhalten Nachhaltigkeitsklauseln mit Auditrechten, Behebungsfristen und dokumentierten Eskalationsstufen.
- Ein erweitertes Lieferantenrating ergänzt Lieferqualität und Termintreue um Nachhaltigkeitskriterien; Risikolieferanten durchlaufen jährlich Entwicklungs- und Auditzyklen, die Alternativquellen werden über Nearshoring und eine gezielte Lieferantensuche schrittweise aufgebaut.
Fazit
Die Corporate Sustainability Due Diligence ist weit mehr als eine regulatorische Pflicht: Sie verändert die Struktur des Einkaufs und des Lieferantenmanagements. Wer Sorgfaltspflicht als risikobasierten, digital gestützten Prozess entlang des Source-to-Contract-Zyklus aufbaut, reduziert nicht nur Rechts- und Reputationsrisiken, sondern auch operative Vulnerabilitäten wie Single-Source-Abhängigkeiten. Der Schlüssel liegt in der Integration: Nachhaltigkeitskriterien gehören in RFX, Verträge, Vendor Onboarding und das Lieferantenrating – nicht in ein separates Paralleluniversum. Unternehmen, die früh strukturieren, nutzen die Daten gleich doppelt, nämlich für Compliance und für bessere Beschaffungsentscheidungen. Der Aufwand ist real, die Alternative – Nacharbeit unter Zeitdruck nach einem Vorfall – ist teurer.
Häufige Fragen
Für wen gilt die CSDDD?
Die CSDDD richtet sich primär an sehr große Gesellschaften in der EU und gleichgestellte Unternehmen aus Drittländern mit EU-Geschäftstätigkeit; die konkreten Schwellenwerte für Umsatz und Mitarbeitersowie die Übergangsfristen ergeben sich aus der final verabschiedeten Fassung und den nationalen Umsetzungsgesetzen und sollten im Einzelfall geprüft werden. Daneben wirkt die Richtlinie faktisch auf die gesamte Lieferkette: Zulieferer müssen Nachweise und Kooperationen erbringen, selbst wenn sie nicht direkt verpflichtet sind.
Unterschied zwischen CSDDD und LkSG?
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist eine nationale Vorläuferregelung mit Sorgfaltspflichten für Unternehmen ab bestimmten Mitarbeitergrenzen. Die CSDDD ist eine EU-Richtlinie mit breiterem Anwendungsbereich, zusätzlichen Klimapflichten und starken EU-weiten Harmonisierungswirkungen. Unternehmen mit LkSG-Prozessen haben eine gute Basis, müssen Umfang und Methodik jedoch an die CSDDD-Anforderungen anpassen.
Welche Pflichten enthält die CSDDD konkret?
Kernpflichten sind die Risikoidentifikation und Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen bei Verstößen, ein Beschwerdeverfahren, periodische Risikobewertungen und die Dokumentation über definierte Zeiträume. Hinzu kommen Berichtspflichten und bei sehr großen Unternehmen ein Übergangsplan zur Klimaneutralität. Die genaue Ausgestaltung richtet sich nach der Richtlinie und dem nationalen Umsetzungsgesetz.
Was droht bei Verstößen gegen die CSDDD?
Die Richtlinie sieht Aufsichtsmaßnahmen und Geldbußen bei Pflichtverletzungen vor sowie in definierten Grenzen zivilrechtliche Haftung für bestimmte Schäden. Zusätzlich drohen nicht-rechtliche Konsequenzen wie Reputationsschäden, der Verlust von abnehmenden Großkunden oder die Abstufung im Kunden-Lieferantenrating. Die konkreten Sanktionshöhen und Haftungsregeln sollten rechtlich im Einzelfall geprüft werden.
Wie kann der Einkauf die CSDDD-Umsetzung strukturieren?
Praktisch bewährt sich die Integration in bestehende Prozesse: Nachhaltigkeitskriterien gehören in RFX und Lieferantenauswahl, Nachhaltigkeitsklauseln in Rahmenbestellungen und Einzelverträge, Selbstauskünfte in das Vendor Onboarding. Ein Lieferantenportal, das Zertifikate, Auditberichte und Fragebögen zentral verwaltet, reduziert den Aufwand. Ergänzend liefert ein risikobasiertes Lieferantenrating Transparenz und hilft bei der Priorisierung.
Gilt die CSDDD auch für kleine und mittelständische Zulieferer?
Direkt typischerweise nicht, da die Schwellenwerte für Umsatz und Mitarbeiter deutlich über dem typischen Mittelstand liegen. Indirekt jedoch sehr wohl: Ab-covered Großabnehmer setzen als direkte Geschäftspartner vertragliche Anforderungen, Selbstauskünfte und Audits durch. Mittelständische Zulieferer, die Nachhaltigkeitsdaten systematisch aufbereiten, verschaffen sich damit einen Wettbewerbsvorteil im B2B-Geschäft.
