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Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Lieferkette

Einkaufslexikon · Aktualisiert · 8 Min. Lesezeit

Auch bekannt als: EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie, CSRD-Richtlinie, Sustainability Reporting Directive, Nachhaltigkeitsberichterstattung EU, ESRS-Berichterstattung

Kurzantwort

  • Die CSRD ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen zur standardisierten, geprüften Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den ESRS-Standards verpflichtet.
  • Für den Einkauf bedeutet sie vor allem Pflichtangaben entlang der Lieferkette, etwa Emissionswerte, Arbeitsbedingungen und Zertifikate der Lieferanten.
  • Auch Zulieferer ohne eigene Berichtspflicht sind mittelbar betroffen und profitieren von strukturierten Lieferantendaten.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen zur Erweiterung und Standardisierung ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Für Einkaufs- und Supply-Chain-Verantwortliche ist sie insofern relevant, als wesentliche Berichtsinhalte entlang der eigenen Lieferkette erhoben werden müssen. Der Begriff beschreibt damit nicht nur eine Rechnungslegungs-Vorgabe, sondern einen treiber für strukturierte Lieferantendaten und Nachhaltigkeitskennzahlen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die CSRD ist eine EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und ersetzt weitgehend die frühere NFRD.
  • Die Berichterstattung folgt den europäischen Standards ESRS und umfasst Umwelt, Sozial- und Governance-Themen (ESG).
  • In der Praxis betrifft die Richtlinie mittelbar auch viele Zulieferer, die Datenanfragen ihrer Kunden erhalten.
  • Kernbestandteil ist die doppelte Wesentlichkeit: Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft sowie Nachhaltigkeitsrisiken für das Unternehmen.
  • Lieferkettendaten wie Emissionswerte, Arbeitsbedingungen und Herkunftsnachweise werden typischerweise über strukturierte Prozesse im Einkaufsprozess erhoben.
  • Die Umsetzungsfristen gestaffelt nach Unternehmensgröße; Einzelheiten der Anwendung sollten im Einzelfall geprüft werden.
Inhalt
  1. Definition: Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
  2. Methoden und Vorgehen: CSRD-konforme Datenbeschaffung im Einkauf
  3. Wichtige KPIs und Berichtsinhalte der CSRD
  4. Risiken und Kontrollen rund um die CSRD
  5. Aktuelle Entwicklungen: Übergangsfristen und Omnibus-Diskussion
  6. Handlungsempfehlungen für den technischen Einkauf
  7. Typische Kennzahlen
  8. Praxisbeispiel
  9. Fazit
  10. Häufige Fragen

Definition: Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die Corporate Sustainability Reporting Directive ist eine EU-Richtlinie, die regelt, welche Unternehmen in welchem Umfang über Nachhaltigkeitsaspekte berichten müssen. Sie verknüpft die Nachhaltigkeitsberichterstattung mit dem bestehenden Rechnungslegungsrahmen und verlangt standardisierte, prüfungsfähige Angaben.

Abgrenzung zur NFRD

Die CSRD löst die bislang geltende Nichtfinanzielle Berichterstattungsrichtlinie (NFRD) weitgehend ab. Der betroffene Unternehmenskreis wird deutlich erweitert, die Berichtsinhalte sind detaillierter geregelt und unterliegen einer verpflichtenden Prüfung. Während die NFRD vor allem konzernweite, qualitative Angaben verlangte, setzt die CSRD auf trennscharfe, messbare Kennzahlen nach einheitlichen Standards.

Rolle der ESRS

Inhaltlicher Maßstab sind die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Sie gliedern sich thematisch in Querschnittsstandards sowie Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards. Für Einkaufsabteilungen besonders relevant sind die Vorgaben zu Wertschöpfungskette und Arbeitsbedingungen sowie zu Umweltthemen wie Klimaschutz, wobei die konkreten Angabepflichten im Einzelfall zu prüfen sind.

Doppelte Wesentlichkeit

Zentrale Größenordnung ist das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit. Unternehmen müssen einerseits darlegen, wie ihre Tätigkeit Umwelt und Gesellschaft beeinflusst, andererseits, welche Nachhaltigkeitsrisiken auf Umsatz, Kosten oder Finanzlage wirken. Das erfordert eine systematische Wesentlichkeitsanalyse, die häufig mit den Fachbereichen Einkauf, Recht und Controlling gemeinsam aufgesetzt wird.

Methoden und Vorgehen: CSRD-konforme Datenbeschaffung im Einkauf

Die Erstellung eines konformen Nachhaltigkeitsberichts beginnt mit der Datenerhebung entlang der Lieferkette. Der Einkauf spielt dabei eine Schlüsselrolle, da viele Pflichtangaben – von CO₂-Emissionen bis zu Arbeitsstandards – bei Lieferanten anfallen. Ein strukturiertes Vorgehen verhindert, dass Datenanfragen ad hoc und mit hohem manuellem Aufwand laufen.

Lieferantenstammdaten erweitern

In der Praxis hat es sich bewährt, die Kreditorenstammdaten um nachhaltigkeitsrelevante Felder zu ergänzen, etwa Zertifikate, Standorte, Branchencodes oder Selbstauskünfte zu Arbeits- und Umweltstandards. So lassen sich Anfragen künftig automatisiert beantworten, statt jedes Jahr neue Umfragen zu versenden. Voraussetzung ist eine klare Datenverantwortung zwischen Einkauf, Compliance und Buchhaltung.

Prozesse in den Einkaufsprozess integrieren

Nachhaltigkeitsdaten sollten nicht als separates Projekt, sondern fester Bestandteil des Einkaufsprozess sein. Bewährte Anknüpfungspunkte sind die Anfrage- und Ausschreibungsphase, das Bietergespräch sowie die Vertragsverlängerung im Rahmen des Contract Renewal. Dort lassen sich Nachhaltigkeitsanforderungen als Kriterien verankern, ohne bestehende Abläufe aufzubrechen.

Systemunterstützung und Schnittstellen

Ein E-Procurement-System oder ein Lieferantenmanagement-Tool reduziert den Aufwand deutlich, etwa durch standardisierte Fragebögen und Erinnerungslogiken. Auch etablierte Schnittstellen wie EDI lassen sich um nachhaltigkeitsrelevante Informationen erweitern. Wichtig ist, dass Datenqualität und -aktualität regelmäßig kontrolliert werden, da fehlerhafte Angaben Prüfungsrisiken bergen.

Wichtige KPIs und Berichtsinhalte der CSRD

Die CSRD verlangt messbare Angaben statt allgemeiner Absichtserklärungen. Für Einkäufer konzentrieren sich die relevanten Kennzahlen auf drei Felder: Umweltwirkungen der Beschaffung, Arbeitsbedingungen in der Lieferkette und Governance-Strukturen bei Lieferanten.

Emissionskennzahlen entlang der Lieferkette

Besonders praxisrelevant sind die sogenannten Scope-3-Emissionen, also Emissionen aus der Wertschöpfungskette, darunter eingekaufte Vorprodukte und Logistik. In der Praxis werden sie häufig auf Basis von Faktoren je Umsatz euro oder je Menge geschätzt, wobei Lieferantendaten die Qualität schrittweise verbessern. Lieferanten mit hohem Emissionsanteil werden typischerweise priorisiert.

Soziale Kennzahlen der Lieferkette

Berichtet werden unter anderem Angaben zu Arbeitsbedingungen, Menschenrechten und Beschwerdewege entlang der Lieferkette. Häufig genutzte Kennwerte sind der Anteil kritischer Lieferanten mit geprüften Standards, die Quote ausgestellter Verhaltenskodizes sowie die Anzahl aufgedeckter Verstöße und abgeschlossener Korrekturmaßnahmen.

Governance- und Prozesskennzahlen

Auf Governance-Ebene zählen Angaben zu Risikomanagement, internen Kontrollen und Due-Diligence-Prozessen. Für den Einkauf interessant sind etwa der Anteil Lieferanten mit unterschriebenem Verhaltenskodex, die Durchlaufzeit von Lieferantenaudits oder der Anteil abgeschlossener Risikobewertungen. Solche Kennzahlen lassen sich gut mit bestehenden Lieferantenbewertungen verzahnen.

Risiken und Kontrollen rund um die CSRD

Die CSRD bringt handfeste Haftungs- und Reputationsrisiken mit sich, da die Berichte extern geprüft werden. Ungenügende Datenqualität, fehlende Prozesse oder überzogene Versprechen gegenüber Lieferanten können zu Nachberichtigungen und Vertrauensverlust führen. Kontrollen sollten daher von Beginn an eingeplant werden.

Datenqualität und Nachvollziehbarkeit

Ein häufiges Risiko sind plausibilitätsarme Schätzwerte, die im Prüfprozess nicht haltbar sind. Empfehlenswert ist, jede Kennzahl mit Methode, Datenquelle und Geltungsbereich zu dokumentieren. Änderungen an Berechnungslogiken müssen nachvollziehbar sein, damit Kennzahlen über mehrere Perioden vergleichbar bleiben.

Lieferantenseitige Risiken

Lieferanten können Anfragen ignorieren, widersprüchliche Angaben machen oder Daten nur verzögert liefern. Das erzeugt ein Kapazitätsrisiko Lieferant in umgekehrter Richtung: nicht der Lieferant kann nicht liefern, sondern der Bericht bleibt unvollständig. Verankern Sie Datenlieferpflichten deshalb vertraglich und planen Sie Eskalationsstufen, etwa beim Bietergespräch oder bei der Bestellfreigabe.

Interne Kontrollen und fachliche Rechnungsprüfung

Die Schnittstelle zu bestehenden Kontrollinstrumenten wie der fachlichen Rechnungsprüfung sollte klar definiert sein, etwa wenn Nachhaltigkeitsvorgaben Bestell- oder Zahlungsprozesse beeinflussen. Grundsätzlich gilt: rechtliche und bilanzielle Fragen der CSRD-Anwendung im Einzelfall durch Steuerberater oder Rechtsberatung klären lassen.

Aktuelle Entwicklungen: Übergangsfristen und Omnibus-Diskussion

Die Anwendung der CSRD ist über mehrere Berichtsjahre gestaffelt vorgesehen. Parallel wird auf EU-Ebene darüber diskutiert, wie die Berichtspflichten vereinfacht und mittelständische Unternehmen entlastet werden können. Für Einkäufer bedeutet das: die Pflicht zur Lieferantendatenbeschaffung bleibt, Umfang und Detailtiefe können sich jedoch verschieben.

Staffelung nach Unternehmensgrößen

Ursprünglich sollten sukzessive auch große nicht börsennotierte und ausgewählte mittelständische Unternehmen berichten. Die genauen Stichtage und Schwellenwerte haben sich im legislativen Prozess mehrfach verschoben; verbindliche Aussagen sollten daher stets am aktuellen EU-Rechtsstand geprüft werden.

Vereinfachung durch Omnibus-Vorschläge

Mit den sogenannten Omnibus-Vorschlägen verfolgt die EU-Kommission das Ziel, Berichtspflichten zu verschlanken und die Datenlast in der Lieferkette zu reduzieren. Es wird unter anderem über vereinfachte ESRS-Standards und eine Begrenzung der Datenanfragen gegenüber kleineren Lieferanten diskutiert. Details sind zum Redaktionsschluss nicht final geklärt.

Wechselwirkung mit anderen Vorschriften

Die CSRD steht in einem Regelungsgefüge mit weiteren EU-Vorgaben wie dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bzw. dem europäischen Lieferkettengesetz CSDDD. Wer hier Doppelstrukturen vermeiden will, baut Lieferantendaten und Prozesse am besten einmal so auf, dass sie mehreren Vorschriften dienen – auch im Hinblick auf ein tragfähiges Einkaufsleitbild.

Handlungsempfehlungen für den technischen Einkauf

Für Zulieferer und Fertigungsunternehmen lohnt es sich, CSRD-Anforderungen früh in kaufmännische Prozesse zu übersetzen. Der Einkauf kann hier als Drehscheibe wirken: Er kennt die Lieferanten, kennt die Materialrisiken und hat bestehende Bewertungsinstrumente. Wichtig ist eine klare Aufgabentrennung zu Controlling und Nachhaltigkeitsteam.

Priorisierung nach Wesentlichkeit und Ausgabenvolumen

Beginnen Sie mit Lieferanten, die wirtschaftlich besonders relevant sind oder ein hohes Nachhaltigkeitsrisiko tragen, etwa durch energieintensive Fertigung oder riskante Beschaffungsmärkte. Eine ABC-Analyse nach Ausgabenvolumen kombiniert mit einer Länder- und Materialrisikobewertung liefert in der Praxis eine solide Startbasis.

Kennzahlen in Beschaffungsentscheidungen verankern

Nachhaltigkeitsdaten entfalten Wirkung, wenn sie in Preisvergleichen und Vertragsentscheidungen einfließen. Denkbar ist etwa ein Bonus-Malus-Modell bei der Lieferantenbewertung oder verbindliche Datenlieferpflichten mit Rechten und Pflichten bis hin zur Amendment-Logik bei Vertragsänderungen. So entsteht ein strukturierter Hebel statt einer reinen Berichtsübung.

Typische Kennzahlen

KennzahlRichtwertEinordnung
Rücklaufquote Lieferantenfragebogen> 80 %typischer Zielwert für aktive Kernlieferanten nach zwei bis drei Zyklen
Anteil Lieferanten mit Verhaltenskodex> 90 %üblicher Richtwert für den Anteil am Ausgabenvolumen
Abgedeckter Scope-3-Anteil> 70 %Anteil der emissionsrelevanten Ausgaben mit belastbaren Daten
Datenaktualität Lieferantenstammdaten< 12 Monatemaximales Alter der Nachhaltigkeits-Selbstauskünfte

Typische Richtwerte aus der Praxis – je nach Branche, Teil und Vertrag abweichend.

Praxisbeispiel

Ein mittelständischer Maschinenbauer im DACH-Raum wird als Tochter eines europäischen Konzerns in den CSRD-Berichtskreis einbezogen und muss für seine rund 800 aktiven Lieferanten Emissions- und Sozialdaten liefern. Zunächst laufen Anfragen über verstreute Excel-Listen und E-Mails, die Rücklaufquote bleibt niedrig. Der Einkauf baut daraufhin ein strukturiertes Vorgehen auf:

  • Erweiterung der Kreditorenstammdaten um Zertifikate, Standorte und Selbstauskunftsfelder mit klarer Datenverantwortung
  • Verankerung eines Nachhaltigkeitsfragebogens als Pflichtbestandteil von Anfrage, Bietergespräch und Contract Renewal
  • Vertragliche Verpflichtung der Top-100-Lieferanten zur jährlichen Datenlieferung mit gestufter Eskalation vor der Bestellfreigabe
  • Aufbau einer regelmäßigen fachlichen Rechnungsprüfung der gelieferten Kennzahlen vor Übergabe an das Berichtsteam

Fazit

Die CSRD macht Nachhaltigkeit zu einer buchhalterisch prüfbaren Pflichtgröße – und den Einkauf zur wichtigsten Datenquelle entlang der Lieferkette. Wer Anfragen heute noch ad hoc beantwortet, verliert Zeit und Kontrolle über die eigene Berichtsqualität. Sinnvoll ist ein gestuftes Vorgehen: Stammdaten erweitern, Prozesse und Verträge anpassen, Kennzahlen systematisch prüfen. Die rechtlichen Details der Umsetzung sollten im Einzelfall geprüft werden, die Richtung ist jedoch klar: strukturierte Lieferantendaten sind der Schlüssel. Damit wird die CSRD von einer Zusatzaufgabe zu einem Werkzeug für bessere Lieferantenentscheidungen.

Häufige Fragen

Wen betrifft die CSRD?

Die CSRD richtet sich an Unternehmen, die unter den EU-Anwendungsbereich fallen, insbesondere kapitalmarktorientierte und große Unternehmen sowie sukzessive weitere Größenklassen. Mittelbare Verpflichtungen tragen Zulieferer, die von Kunden Datenanfragen erhalten. Welche Schwellenwerte und Stichtage für ein konkretes Unternehmen gelten, sollte am aktuellen Rechtsstand geprüft werden, da die Vorgaben mehrfach angepasst wurden.

Was bedeutet doppelte Wesentlichkeit?

Doppelte Wesentlichkeit bedeutet, dass ein Unternehmen zwei Perspektiven berichten muss: welche Auswirkungen es auf Umwelt und Gesellschaft hat und welche Nachhaltigkeitsrisiken auf seine Geschäftsentwicklung wirken. Daraus leitet sich ab, welche ESRS-Themen im Bericht vertieft werden müssen. Im Einkauf fließt dies typischerweise in die Priorisierung der Lieferanten und Materialgruppen ein.

Sind auch Zulieferer ohne eigene Berichtspflicht betroffen?

Ja, mittelbar stark. Auch ohne eigene Berichtspflicht erhalten Zulieferer Datenanfragen von berichtspflichtigen Kunden, etwa zu Emissionswerten, Arbeitsbedingungen oder Zertifikaten. Wer hier standardisierte, prüffähige Daten vorhält, verbessert seine Position im Auswahlprozess deutlich. In der Praxis wird der Nachweis zunehmend zum Qualitätsmerkmal neben Preis und Lieferfähigkeit.

Welche Rolle spielt der Einkauf bei der CSRD?

Der Einkauf liefert die Wertschöpfungskettendaten, insbesondere zu Scope-3-Emissionen, Arbeitsstandards und Lieferantenstruktur. Er verankert Nachhaltigkeitsanforderungen in Anfragen, Bietergesprächen und Verträgen und pflegt die dazu nötigen Stammdaten. Ohne eingebundenen Einkaufsprozess bleibt die Berichterstattung lückenhaft und aufwendig.

Wie lassen sich Scope-3-Emissionen der Lieferkette ermitteln?

In der Praxis werden drei Stufen genutzt: zunächst branchendurchschnittliche Faktoren je Umsatz oder Menge, dann spezifische Daten großer Lieferanten und schließlich Produkt-level-Daten für kritische Materialien. Wichtig ist, die verwendete Methode konsistent zu dokumentieren, da die Werte über Perioden vergleichbar bleiben müssen. Die Genauigkeit steigt typischerweise mit jedem Zyklus.

Was hat die CSRD mit dem Lieferkettengesetz zu tun?

CSRD und die EU-Lieferkettensorgfaltspflichtrichtlinie (CSDDD) verfolgen unterschiedliche Zwecke: Berichterstattung versus Sorgfaltspflichten im operativen Geschäft. Sie greifen jedoch auf ähnliche Lieferantendaten und Prozesse zu. Unternehmen kombinieren beide Anforderungen daher häufig in einem gemeinsamen Due-Diligence- und Lieferantenmanagementaufbau, um Doppelarbeit zu vermeiden.

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